Landegebühren

Motorflugzeuge mit erhöhtem Schallschutz nach der Landeplatz-Lärmschutzverordnung vom 05.01.1999 Preise nach dem höchstmöglichen Abfluggewicht.

Motorflugzeuge mit Lärmzeugnis, ohne erhöhten Schallschutz nach der Landeplatz-Lärmschutzverordnung vom 05.01.1999 Preise nach dem höchstmöglichen Abfluggewicht.

Brutto: Preisangabe inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.
Netto: Preisangabe exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.
Stand: 01.06.2023

Mobiles Bezahlen am Flugplatz Loemühle in Marl

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