Hangar

Unterstellgebühren für die Einzelunterstellung pro Tag.

Unterstellgebühren in der Abstellhalle pro Monat für 1-motorige Luftfahrzeuge.

Unterstellgebühren in der Abstellhalle pro Monat für 2-motorige Luftfahrzeuge.

Unterstellgebühren in der Rundhalle und Halle II pro Monat für 1-motorige Luftfahrzeuge.

Unterstellgebühren in der Rundhalle und Halle II pro Monat für 2-motorige Luftfahrzeuge.

Für die Unterstellung von Luftfahrzeugen in der Rundhalle und der Halle II beträgt die Mindestunterstellgebühr EUR 300,00 (Netto) bzw. EUR 357,00 (Brutto).

Brutto: Preisangabe inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Netto: Preisangabe exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.
Stand: 01.06.2023

Sofern Sie Interesse an einem Hangarplatz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an verwaltung@flugplatz-loemuehle.de. Teilen Sie uns bitte eine Telefonnummer mit, damit wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.